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Staatsanwaltschaft Münster stellt Ermittlungsverfahren gegen Ludger Beerbaum ein

Ludger Beerbaum: „Die Einstellung des Verfahrens bestätigt mich“

 

 



Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen Ludger Beerbaum wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).

Hier der link zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster:

https://www.sta-muenster.nrw.de/behoerde/presse/aktuelle_pressemitteilungen/Pressemitteilung-vom-20_09_2022.pdf

 

 

Stellungnahme Ludger Beerbaum

Ludger Beerbaum sagt dazu: "Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist eine Bestätigung für mich.

Damit ist jetzt auch bewiesen, dass die Vorwürfe im RTL-Beitrag gegen mich und meinen Stall nicht zutreffend sind. Jetzt hoffe ich, dass die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ebenso zu einer zeitnahen Entscheidung kommt." 

 

20.09.2022 Teilen
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